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Wenn es schnell gehen muss, sind wir unterwegs.

Sturmschäden beseitigen

Nach einer Sturmnacht sieht ein Grundstück manchmal aus, als hätte jemand von oben hineingegriffen. Rufen Sie an – wir kommen, räumen und sichern, was noch hängt.

0173 4652252 Bei akuter Gefahr sofort anrufen
Vom Sturm umgeworfene Kiefer liegt quer über Dach und Einfahrt eines Wohnhauses

Zuerst: Abstand halten

Der gefährlichste Moment ist nicht der Sturm, sondern die Stunde danach. Angebrochene Äste hängen in der Krone, ein umgestürzter Baum steht unter Spannung, ein angehobener Wurzelteller kann zurückschlagen. Jedes Jahr passieren die schweren Unfälle beim Aufräumen, nicht beim Sturm selbst.

Gehen Sie deshalb nicht unter hängende Teile, und schneiden Sie einen liegenden Stamm nicht selbst an. Sichern Sie den Bereich ab, halten Sie Kinder fern, und rufen Sie uns an. Bei Gefahr für Menschen oder wenn Leitungen betroffen sind, verständigen Sie zuerst die Feuerwehr über 112.

Was wir übernehmen

Wir zerlegen umgestürzte Bäume unter Berücksichtigung der Spannungen im Holz, holen hängen gebliebene Kronenteile herunter und schneiden angebrochene Äste sauber nach, damit die Wunde ausheilen kann. Liegt der Baum auf einem Gebäude, arbeiten wir von oben nach unten und nehmen das Gewicht schrittweise weg, statt es auf einmal zu lösen.

Anschließend räumen wir ab: Stammholz, Äste, Schnittgut. Auf Wunsch prüfen wir gleich die übrigen Bäume auf dem Grundstück – nach einem schweren Sturm zeigen sich Schäden oft erst beim zweiten Hinsehen, etwa als frischer Riss im Stammfuß oder als angehobener Boden auf der Leeseite.

Für die Versicherung

Schäden am Gebäude durch umgestürzte Bäume übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, Schäden an Ihrem Hausrat die Hausratversicherung – meist ab Windstärke 8. Der Baum selbst ist häufig nicht mitversichert, die Beseitigungskosten aber oft schon, wenn er auf ein versichertes Gebäude gestürzt ist.

Wichtig ist die Dokumentation, und zwar bevor aufgeräumt wird. Wir fotografieren die Schadenlage, bevor wir anfangen, und stellen Ihnen die Bilder zusammen mit einer nachvollziehbaren Rechnung zur Verfügung. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung so früh wie möglich; Notmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen Sie vorher durchführen lassen.

Häufige Fragen

Zum Thema Sturmschäden

Wie schnell können Sie da sein?

Bei akuter Gefahr fahren wir kurzfristig raus, im Umkreis von Wustermark oft noch am selben Tag. Nach einem großflächigen Sturmtief sind alle Betriebe in der Region gleichzeitig unterwegs – dann priorisieren wir nach Gefährdung. Rufen Sie an, statt zu schreiben.

Wer haftet, wenn mein Baum auf das Nachbarhaus fällt?

Bei einem Sturm als höherer Gewalt in der Regel niemand. Anders sieht es aus, wenn der Baum erkennbar krank oder nicht mehr standsicher war und Sie das hätten bemerken müssen – dann greift die Verkehrssicherungspflicht. Regelmäßige Kontrolle ist deshalb auch rechtlich sinnvoll.

Darf ich bei Gefahr sofort fällen lassen?

Ja. Besteht akute Gefahr, geht die Gefahrenabwehr vor. Auch in Gemeinden mit Baumschutzsatzung ist die sofortige Beseitigung zulässig – sie muss nur unverzüglich nachgemeldet werden. Dokumentieren Sie den Zustand vorher mit Fotos.

Erzählen Sie uns von Ihrem Baum.

Ein Foto und die ungefähre Höhe genügen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Auskunft – kostenfrei und unverbindlich.

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