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Recht und Genehmigung

Fällzeiten: Wann darf ein Baum gefällt werden?

Die verbreitete Regel „im Sommer darf nicht gefällt werden" stimmt so nicht. Für Bäume im Hausgarten gilt eine Ausnahme, die viele nicht kennen.

Zwei abgestorbene Kiefern mit braunen Kronen vor blauem Himmel

Kaum ein Thema wird so oft falsch wiedergegeben wie die Fällzeit. „Zwischen März und September darf man gar nichts machen“ — das hört man ständig, und es ist in dieser Form nicht richtig.

Was das Gesetz tatsächlich sagt

Maßgeblich ist § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Entscheidend ist der Halbsatz, der danach kommt. Vom Verbot ausgenommen sind:

  • Bäume im Wald,
  • Bäume in Kurzumtriebsplantagen,
  • und Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen.

Der letzte Punkt ist der für Sie wichtige. Ein normaler Hausgarten ist eine gärtnerisch genutzte Grundfläche. Der Apfelbaum, die Birke auf dem Rasen, die Fichte neben der Terrasse: Diese Bäume fallen nicht unter das Sommerverbot des § 39 und dürfen grundsätzlich das ganze Jahr über gefällt werden.

Das Verbot zielt auf Gehölze in der freien Landschaft, auf Feldhecken, Straßenbegleitgrün und Gebüsche — dort, wo Vögel großflächig brüten und der Lebensraum insgesamt geschützt werden soll.

Der Artenschutz gilt trotzdem — immer

Damit ist die Sache aber nicht erledigt. Unabhängig von der Jahreszeit und unabhängig vom Grundstück verbietet § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere zu beschädigen oder zu zerstören.

Im Klartext: Sobald ein Vogel in Ihrem Baum brütet, ist der Baum tabu — auch im Hausgarten, auch wenn er klein ist, auch wenn Sie eine Genehmigung haben. Dasselbe gilt für Fledermausquartiere in Stammhöhlen, für besetzte Spechthöhlen und für Nester von Hornissen und Wespen.

Deshalb sehen wir uns jeden Baum vor Arbeitsbeginn genau an. Ein bewohnter Kasten, eine ausgeflogene Höhle mit frischem Kot am Stamm, auffliegende Altvögel — das sind die Zeichen, auf die wir achten. Finden wir etwas, wird der Termin verschoben. Eine Brut dauert selten länger als vier bis sechs Wochen.

Warum das Winterhalbjahr trotzdem der bessere Zeitpunkt ist

Auch wenn Sie im Juli fällen dürften, sprechen mehrere Gründe für den Winter:

Weniger Volumen. Ein belaubter Baum hat ein Vielfaches an Material. Ohne Laub ist die Krone leichter, das Abtragen geht schneller, und es fällt deutlich weniger Grünschnitt an. Das schlägt sich im Preis nieder.

Bessere Sicht. In der unbelaubten Krone erkennt man Totholz, Risse, Pilzkörper und morsche Stellen. Wir können die Statik besser beurteilen und die Schnittfolge sauberer planen.

Gefrorener Boden. Auf hartem Untergrund richtet auch schweres Gerät kaum Schaden an. Im weichen Frühjahrsboden hinterlässt eine Hebebühne Spuren, die eine ganze Saison zu sehen sind.

Keine Brutzeit. Zwischen November und Februar ist die Frage nach Nestern in aller Regel gegenstandslos.

Freie Termine. Zwischen Oktober und Februar sind die Kalender in unserer Branche voller, aber planbarer. Im Sommer bindet uns die Gartenpflege, im Herbst kommen die Sturmeinsätze dazu.

Und die Hecke?

Für Hecken gilt das Sommerverbot uneingeschränkt — auch im Hausgarten. Sie dürfen Ihre Hecke zwischen März und September in Form schneiden; das ist als schonender Form- und Pflegeschnitt ausdrücklich erlaubt. Sie dürfen sie in dieser Zeit aber nicht radikal auf den Stock setzen und nicht roden.

Wer eine alte Hecke verjüngen oder komplett entfernen will, muss das also zwischen Oktober und Februar erledigen.

Wann es schnell gehen muss

Bei Gefahr im Verzug geht die Gefahrenabwehr vor. Ein Baum, der nach einem Sturm angebrochen über der Straße hängt, wird sofort gesichert — im Juni genauso wie im Januar. Solche Maßnahmen sind zulässig, sollten aber dokumentiert und der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall dringend ist: Rufen Sie an. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen, ob es bis zum Winter warten kann.

Sie haben eine Frage zu Ihrem Fall? Rufen Sie an unter 0173 4652252 oder schicken Sie uns über das Anfrageformular ein paar Fotos. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

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Ein Foto und die ungefähre Höhe genügen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer klaren Auskunft – kostenfrei und unverbindlich.

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